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Weiterbildungsangebote und -förderung in Mittelhessen

Hochschulen

Justus-Liebig-Universität Gießen
Studierende (WS 10/11): 24.155
Wiss. Personal: 1.951
Gegründet: 1607

Philipps-Universität in Marburg
Studierende (WS 10/11): 21.597
Wiss. Personal: 2.144
Weltweit älteste protestantische Universität, gegründet 1527

Technische Hochschule Mittelhessen
Studierende (WS 10/11): 12.613
Wiss. Personal: ca. 390
Gegründet: 1971

Von Abendschule und Beruflicher Schule über Gesamtschule bis Hessenkolleg

Schulformen in Hessen

Integrierte Gesamtschule, kooperative Gesamtschule, Förderstufe? Welche Schule passt zu meinem Kind und dem Alltag der Eltern? Der Schulwegweiser stellt die Schulformen vor. Die Daten stammen vom Hessischen Kultusministerium in Wiesbaden.

Grafik: Bildungswege in Hessen

Abendschule: Angebot für Erwachsene, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, die höhere Schulabschlüsse und dadurch Zugangsberechtigungen zu Fachschulen, Fachoberschulen oder zur Fachhochschule und zur Universität erwerben wollen. Die Abendhaupt- und Abendrealschulen bereiten auf die Berufsausbildung vor, sie ermöglichen den Erwerb des Hauptschulabschlusses und des mittleren Bildungsabschlusses. Abendgymnasien und Hessenkollegs bieten einen Weg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und eröffnen damit den Zugang zum Studium.

Berufliche Gymnasien: bieten die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben und gleichzeitig Kenntnisse und Fähigkeiten für eine berufliche Ausbildung zu erlangen. Es gibt es Schwerpunkte wie Wirtschaft, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrarwirtschaft. Zugangsvoraussetzung ist der Mittlere Abschluss mit bestimmten Noten. Das berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung. Wer sie besteht, erhält die allgemeine Hochschulreife. Das Abiturzeugnis wird in allen Bundesländern anerkannt. Nach dem erfolgreichen Abschluss besteht die Möglichkeit mit einem 14. Schuljahr und weiterer Prüfung eine Ausbildung zum staatlich geprüften Assistenten zu absolvieren.

Berufliche Schulen: vermitteln allgemeine und berufliche Bildung. Umfasst alle folgenden Schulen, die in Teil- oder Vollzeit eine schulische Berufsausbildung anbieten. 

Berufsfachschulen: Einjährige Berufsfachschulen bauen auf einem Mittleren Abschluss auf und dienen der Vorbereitung auf eine Fachausbildung. Der erfolgreiche Besuch wird auf die Ausbildungszeit in den dem Schwerpunkt zugeordneten Ausbildungsberufen angerechnet.

Zweijährige Berufsfachschulen, die eine berufliche Grundbildung in dem betreffenden Berufsfeld vermitteln und zu einem Mittleren Abschluss führen, sind nach Berufsfeldern gegliederte Vollzeitschulen. Sie setzen den Hauptschulabschluss voraus. Nach erfolgreichem Besuch dieser Berufsfachschulen ist der Übergang in die betriebliche Berufsausbildung (mit Verkürzung der Ausbildungszeit in einem Ausbildungsberuf des entsprechenden Berufsfeldes), in die Jahrgangsstufe 11 einer Fachoberschule oder eines Beruflichen Gymnasiums möglich. 

Berufsfachschulen mit schulischem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf werden nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht besucht. Die Ausbildung in Vollzeitform gliedert sich in die Grundstufe und die Fachstufe. Die Grundstufe dauert ein Schuljahr, die Fachstufe zwei oder zweieinhalb Schuljahre.

Höhere Berufsfachschulen bauen auf einem mittleren Abschluss auf. Sie bilden  Assistenten in verschiedenen Fachrichtungen aus, schließen mit einer Prüfung ab und berechtigen zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Assistent" mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung. Durch Zusatzunterricht und eine zusätzliche Prüfung sowie einem anschließenden Berufspraktikum von einem halben Jahr kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Fachhochschulreife erreicht werden.

Berufsschulen: Pflichtschulen, welche von allen Personen besucht werden, die eine berufliche, duale Erstausbildung durchlaufen.  

Berufsgrundbildungsjahr: Die Grundstufe der Berufsschule kann bei Berufen, die einem Berufsfeld zugeordnet sind, auch als Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer oder in kooperativer Form (duales System) absolviert werden.

Das Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form dauert ein Schuljahr und vermittelt eine berufsfeldbezogene Grundbildung, erweitert die allgemeine Bildung und sichert so den Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt. Es schließt mit einer Prüfung ab. Aufgenommen werden Schüler, die ihre gesetzliche Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, den Hauptschulabschluss nachweisen können, eine Berufsfeldentscheidung getroffen haben, noch kein Berufsgrundbildungsjahr in einem anderen Berufsfeld absolviert haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Anrechnung des erfolgreichen Besuchs  auf eine spätere Berufsausbildung ist möglich.

Besondere Bildungsgänge: sind Bestandteil der Berufsschule für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis, mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder ohne Hauptschulabschluss, die auf ein Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis vorbereiten oder für einen Beruf qualifizieren.

In Hessen wird flächendeckend das Programm EIBE (Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt) angeboten. 

Neben dem unmittelbaren Fachwissen erwerben die Jugendlichen im Verlauf ihrer ein- bis zweijährigen Qualifizierung immer wichtiger werdende so genannte "Soft skills" wie Teamfähigkeit, Selbstvertrauen und interkulturelle Kompetenz.  Sie lernen, Problemlösungsstrategien zu finden und haben sich mit Themen wie  Arbeitssicherheit, betrieblichem Umweltschutz und Einsatz von neuen Technologien im betrieblichen Umfeld beschäftigt. Für körperbehinderte, blinde und sehbehinderte Jugendliche bestehen private berufliche Schulen, die durch das Land Hessen erheblich gefördert werden. 

Fachoberschulen: bauen auf dem Mittleren Abschluss auf und führen nach einer beruflichen Qualifikation oder in Kombination mit einem betrieblichen Praktikum zur Fachhochschulreife. Die Aufnahme in die Fachoberschule ist an bestimmte Notenvoraussetzungen gebunden. Die Fachoberschule ist gegliedert in die Fachrichtungen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Sozialwesen. Innerhalb der Fachrichtungen Technik und Wirtschaft können Schwerpunkte gebildet werden. Die Fachoberschule wird in zwei Organisationsformen angeboten.

In der zweijährigen Organisationsform (A) wird in der Jahrgangsstufe 11 in Teilzeit und in der Jahrgangsstufe 12 in Vollzeit unterrichtet. In der Jahrgangsstufe 11 findet an zwei Wochentagen Unterricht statt. An den anderen Tagen wird ein  Praktikum in dem Schwerpunkt entsprechenden Betrieben, Behörden usw. absolviert.

In der einjährigen Organisationsform (B), die eine dem gewählten Schwerpunkt entsprechenden Berufsausbildung voraussetzt, wird der Unterricht in der Jahrgangsstufe 12 in Vollzeitform angeboten.

Fachschulen: dienen der vertiefenden beruflichen Bildung und werden nach einer Berufsausbildung oder einer ausreichenden Berufspraxis besucht. Die Ausbildung dauert ein bis drei Jahre und findet in der Regel sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeitform statt.

Die einjährige Fachschule baut auf der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie einer passenden mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit auf und bildet Fachkräfte aus.

Die zweijährige Fachschule hat zum Ziel, Fachkräfte aus der Arbeits- und Berufswelt zu befähigen, Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Sie gliedern sich nach den Fachbereichen Gestaltung, Technik und Wirtschaft. Die Ausbildung dauert vier Ausbildungshalbjahre, in Teilzeitform sechs oder acht Ausbildungshalbjahre. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung können Studierende je nach vorherigem Bildungsabschluss entweder den Mittleren Abschluss oder nach Teilnahme an entsprechendem Zusatzunterricht und dem Bestehen einer zusätzlichen Prüfung die Fachhochschulreife erwerben.

Die Ausbildung in Theorie und Praxis an den Fachschulen für Sozialpädagogik dauert drei Jahre. Die Aufnahme setzt den Mittleren Abschluss sowie einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfter Sozialassistentin oder den Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder die Zulassung und die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung voraus. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher selbstständig tätig zu sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik kann nach Teilnahme an entsprechendem Zusatzunterricht und dem Bestehen einer zusätzlichen Prüfung die Fachhochschulreife zuerkannt werden.

Die Fachschule für Sozialwirtschaft verbindet die bisherigen Fachschulen für Heilerziehungspflege und Familienpflege zu einer neuen Ausbildungsstruktur. Die Ausbildung in den zwei Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialdienste dauert drei Jahre (zwei Jahre fachtheoretische und ein Jahr berufspraktische Ausbildung). Die Aufnahmekriterien entsprechen denen der Fachschule für Sozialpädagogik.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in Bereichen des Sozialdienstes oder der Heilerziehungspflege selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein und Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen.

Die Fachschule für Heilpädagogik baut auf dem Abschluss als "Staatlich anerkannter Erzieher" mit Berufserfahrung auf und führt zur beruflichen Qualifizierung für heilpädagogische Tätigkeitsfelder. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen, Einsichten und Handlungsfähigkeiten, die erforderlich sind, um beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene heilpädagogisch zu fördern. Die Fachschule für Heilpädagogik dauert in Vollzeitform drei Ausbildungshalbjahre.

Förderschulen: Schüler mit besonderem Förderbedarf können je nach ihrer Beeinträchtigung unterschiedliche Schulen besuchen: Es gibt Förderschulen für Lernhilfe, für Praktisch Bildbare, für Körperbehinderte, für Erziehungshilfe, für Hörgeschädigte, für Blinde und Sehbehinderte, für Kranke sowie Sprachheilschulen. Sie verfügen über eine behinderungsspezifische Ausstattung und wenden besondere Lehr- und Lernmittel an. Grundsätzlich sind sie als Durchgangsschulen gedacht; die Schüler sollen nach einer gewissen Zeit wieder in der Lage sein, eine allgemein bildende Schule zu besuchen. Einige Förderschulen sind zusätzlich zu Beratungs- und Förderzentren ausgebaut worden und werden an allgemein bildenden Schulen unterstützend tätig.

Förderstufe: die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit, die der Orientierung und Vorbereitung der Entscheidung über den weiteren Bildungsgang dient. Sie bereitet Schüler auf die Jahrgangstufe 7 der Hauptschule, Realschule oder des Gymnasiums vor. Schüler sollen dort Unterstützung erhalten, um ihre Lern- und Leistungsfähigkeit sowie ihre Neigungen und Interessen zu erkennen und zu entwickeln.

Gesamtschulen: Schulen verschiedener Bildungsgänge können zusammengefasst werden, sofern die örtlichen, räumlichen, personellen und pädagogischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Entscheidung hierüber liegt beim Schulträger und bedarf der Zustimmung durch das Hessische Kultusministerium. In einer Gesamtschule können alle Abschlüsse der zusammengefassten Bildungsgänge erworben werden. 

In einer schulformbezogenen oder kooperativen Gesamtschule werden die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule sowie der Sekundarstufe I des Gymnasiums vereint. Diese unterschiedlichen Zweige kooperieren eng miteinander. Der Unterricht kann hier teilweise schulformübergreifend stattfinden. Je nach Begabung haben Schüler  die Möglichkeit, am Unterricht anderer Schulzweige teilzunehmen. 

In der schulformübergreifenden Gesamtschule ist das Bildungsangebot der in ihr zusammengefassten Schulen integriert, weshalb man auch von integrierten Gesamtschulen spricht. Ein Kurssystem ermöglicht es den Schülern neben dem Unterricht in gemeinsamen Kerngruppen ihre besonderen Begabungen und Neigungen gezielt weiterzuentwickeln. 

Ganztagsschulen: Im Sinne einer familiengerechten Schule sollen Eltern in Hessen die Möglichkeit haben, für ihre Kinder eine Schule mit ganztägigem Angebot zu wählen. Das Angebot wird seit 1999 ausgebaut. Im Schuljahr 2007/2008 verfügen insgesamt 470 hessische Schulen - ein Viertel der öffentlichen Schulen in Hessen - über ein Ganztagsangebot.

Die offene Ganztagsschule bietet ein verlässliches Angebot an fünf Nachmittagen pro Woche. Neben dem Pflichtunterricht werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Betreuungsmöglichkeiten bestehen in der Regel von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, freitags mindestens bis 14 Uhr. Die Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern. Falls ein freier Träger die Betreuung übernimmt, wird von den Eltern ein finanzieller Beitrag erhoben. Die Eltern zahlen das Essen.

Die gebundene Ganztagsschule bietet nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten an fünf Nachmittagen pro Woche an. Der Unterricht findet in aller  Regel verlässlich in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17 Uhr statt, freitags endet die Schule frühestens um 14 Uhr. Es wird in der Schule ein Mittagessen angeboten. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen zählen zum Angebot. Stundenzeiten und der rhythmisierte Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden.

Über die Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat. Er finanziert auch den Betrieb. Die Eltern übernehmen die Kosten für das Mittagessen.

Gymnasium: schließt an das vierte Grundschuljahr an. Nach den Jahrgangsstufen der Unterstufe und Mittelstufe folgt der Eintritt in die dreijährige gymnasiale Oberstufe. Organisatorisch ist sie in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase eingeteilt. Nach dem erfolgreichem Besuch der Oberstufe kann die Abiturprüfung abgelegt werden. Wer ein Gymnasium oder den Gymnasialzweig einer Gesamtschule vor der Einführungsphase der Oberstufe verlässt, den Leistungen zufolge aber versetzt werden müsste, erhält ein Abgangszeugnis, das dem Abgangszeugnis der Realschule gleichgestellt ist.

An einem Gymnasium oder im Gymnasialzweig der Gesamtschule können bis zu drei Fremdsprachen gelernt werden. Der Fremdsprachenunterricht beginnt in der 5. Klasse zumeist mit Englisch; es sind aber auch Französisch, Latein oder Spanisch möglich. Ein Jahr später folgt der Unterricht in der zweiten Pflichtfremdsprache, in der Regel Französisch oder Latein. Sofern letztere bereits in der Jahrgangsstufe 5 begonnen wurden, muss jedoch als zweite Fremdsprache Englisch gelernt werden. Der Unterricht in einer dritten Fremdsprache ab Klasse 8 ist optional. 

Hauptschule: ist eine der weiterführenden Schulformen nach der vierten  Grundschulklasse oder nach der Klasse 6 der Förderstufe. Sie vermittelt Allgemeinbildung und fördert die  Schüler entsprechend ihren Leistungen und Neigungen. Sie bereitet auf die Berufs- und Arbeitswelt vor und hilft Schülern, die für ihr Erwachsenenleben nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Sie endet  mit der Jahrgangsstufe 9 oder 10. Ihr Schwerpunkt liegt auf handlungs- und projektorientiertem Lernen. Dabei spielt neben der in jeder Jahrgangsstufe stattfindenden Projektarbeit die Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen und die Öffnung der Hauptschule gegenüber Betrieben und anderen Einrichtungen eine große Rolle. Wer die neunte Hauptschulklasse erfolgreich abgeschlossen hat, kann entweder einen einfachen oder einen qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben.

Die Absolventen haben die Möglichkeit, danach die zehnte Hauptschulklasse zu besuchen, um ihren Mittleren Abschluss zu erwerben. Außerdem ist der Besuch der zehnten Klasse für die Jugendlichen verpflichtend, die nach Erfüllung ihrer Schulpflicht weder eine Ausbildung beginnen noch eine weiterführende Schule besuchen.

Um die Prüfung für den Realschulabschluss ablegen zu können, benötigen Schüler eine entsprechende Zulassung durch die Klassenkonferenz.

Hessenkolleg: und auch die privaten Kollegs in Hessen ermöglichen ebenso wie die Abendgymnasien in aller Regel in drei bis dreieinhalb Jahren den Erwerb der Hochschulreife (Fachhochschulreife in der Regel nach zwei bis zweieinhalb Jahren).

Realschule: Der Bildungsgang der Realschulen umfasst die Klassen fünf bis zehn und endet mit dem Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses. Danach eröffnen sich den Absolventen verschiedene Möglichkeiten: Sie können eine Ausbildung beginnen, zwischen verschiedenen berufsbildenden Schulen wählen oder die gymnasiale Oberstufe besuchen. Um die  Schüler auf jede Alternative vorzubereiten, ist der Fächerkanon der Realschule sehr breit angelegt und wird ab der 7. Klasse durch Wahlpflichtunterricht ergänzt.   

Teil dieses Profils kann seit 1995 auch das Angebot bilingualen Unterrichts sein. Mit der Einführung eines verbindlichen Abschlussverfahrens wurde die Vergleichbarkeit, Berechenbarkeit und Transparenz der Prüfungen verbessert und die Wertigkeit des Realschulabschlusses nachhaltig erhöht.

Verbundene Haupt- und Realschulen: bieten die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule in einer organisatorisch und pädagogisch verbundenen Einheit an. Sie beginnen mit der Jahrgangsstufe 5 bzw. bei vorgeschalteter Förderstufe mit der Jahrgangsstufe 7. Durch schulzweigübergreifend erteilten Unterricht ergibt sich für  Schüler des Hauptschulzweigs die Möglichkeit, bei entsprechender Begabung auch am Unterricht des Realschulzweigs teilzunehmen. Über den Umfang des Unterrichts entscheidet die Schulkonferenz; ausgenommen sind erste Fremdsprache und  Deutsch ab Klasse 7 und das Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8.

 
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